ExpertenwissenHier gibt's Antworten auf eure Fragen (2)Teil der Serie: #nachgefragt

Unter #nachgefragt beantworten unsere Rechtsexperten Fragen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten rund um die rechtlichen Angelegenheiten an Bayerns Schulen.

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr diese direkt über das Kontaktformular auf der Homepage des Kultusministeriums an uns schicken.

Bild: Druckergerät

Elternbriefe zu Hause selbst ausdrucken?

In der weiterführenden Schule meines Kindes wurde ein Elternportal eingeführt, über das nun Elternbriefe verteilt werden. Die Schule erwartet von uns Eltern, dass wir Elternbriefe zu Hause ausdrucken und Rücklaufzettel mitgeben. Dies ist in meinen Augen nicht nur wegen des hohen Verbrauchs an Strom und Tintenpatronen unvorteilhaft. Zudem entrichten wir ja jedes Jahr ein Kopiergeld an die Schule. Darf diese Praxis so durchgeführt werden?
(Marion K., per E-Mail)

Viele Schulen setzen in der Kommunikation mit Erziehungsberechtigten verstärkt auf Elternportale. Derzeit gibt es noch keine einheitlichen Regelungen, wie bei Elternportalen Rückmeldungen an die Schule erfolgen sollen. Die Gestaltung dieser Kommunikation obliegt der Schulleitung, wobei auch der Elternbeirat einbezogen wird. Grundsätzlich dürfen die gewählten Kommunikationsformen keine Eltern ausschließen und ihnen darf bei der Nutzung kein unbilliger Aufwand abverlangt werden. Aus der Sicht des Kultusministeriums sollten bei Elternportalen Rückmeldungen daher in der Regel auch in elektronischer Form ermöglicht werden. Wir empfehlen ein Gespräch mit dem Elternbeirat und der Schulleitung.

Bild: Teller mit Besteck

Pflicht das Mensaessen zu kaufen?

Mein dreizehnjähriger Sohn besucht an seiner Schule an drei Nachmittagen die Woche die Offene Ganztagsschule. Dort ist es Pflicht, in der Mittagspause das Essen in der Mensa zu kaufen. Allerdings möchte mein Sohn lieber mitgebrachte Brote von zu Hause essen, da wir abends daheim gemeinsam warm essen. Kann die Schule von mir verlangen für Essen zu bezahlen, das dann weggeworfen wird?
(Barbara K., per E-Mail)

An vielen Schulen gehört ein gemeinsames, verpflichtendes Mittagessen in der Schulmensa zum Konzept der OGS. Dafür sprechen pädagogische Gründe: Die gemeinsame Mittagspause soll das Zusammengehörigkeitsgefühl der Kinder stärken. Zudem kann eine verpflichtende Abnahme aus organisatorischen Gründen von Vorteil sein. Inwiefern Abnahme und Bezahlung des Mittagessens vorgesehen sind, kann die Schule festlegen. Nicht verzehrtes Essen kann ggf. auch mit nach Hause genommen werden.

Bild: Schüler schreibt eine Prüfung

Leistungsnachweis in der gleichen Stunde?

Ist es zulässig, in einer Stegreifaufgabe am Gymnasium den Stoff abzufragen, der gerade eben in der gleichen Unterrichtsstunde unterrichtet wurde? Soll nicht zwischen zwei abzufragenden Stunden und der Ex Zeit sein, den gelehrten Stoff zu Hause zu lernen bzw. zu wiederholen?
(Anita B., per E-Mail)

Die gerade zitierte Regelung des § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GSO gibt nur eine Höchstgrenze für die zurückliegende Zeit an, auf die sich eine Stegreifaufgabe beziehen kann. Wenn der Stoff der gleichen Unterrichtsstunde einbezogen wird, wird – in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft (vgl. Art. 52 Abs. 3 Satz 2 BayEUG) – bei der Bewertung zu berücksichtigen sein, dass noch keine Möglichkeit zur häuslichen Durchdringung und vertieften Erarbeitung des Unterrichtsstoffs bestand. § 23 Abs. 2 GSO benennt zudem die kleinen schriftlichen Leistungsnachweise nur beispielhaft („insbesondere“). Andere Formen kleiner schriftlicher Leistungsnachweise, die auch den Stoff der gleichen Unterrichtsstunde einbeziehen können, sind daher möglich.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.