Staatliche SchulberatungFragen und Antworten zum Übertritt

Der Übertritt von der Grundschule an eine weiterführende Schule ist ein wichtiger Schritt in der Schullaufbahn eines Kindes. Viele Eltern und Erziehungsberechtigte haben Fragen und wünschen sich Entscheidungshilfen.
Im folgenden Beitrag greifen wir einige der Fragen auf, die in der Praxis besonders häufig gestellt werden. Dabei ist wichtig zu wissen: Der Übertritt legt den späteren schulischen oder beruflichen Weg nicht endgültig fest. Das bayerische Schulsystem ist durchlässig und eröffnet zu jeder Zeit verschiedene Bildungswege und Entwicklungsmöglichkeiten.
- Wie kann ich mich über das bayerische Schulsystem informieren?
Ein Überblick
Auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums kann man sich einen ersten Überblick über das bayerische Schulsystem und seine Schularten verschaffen. Der Film „Das bayerische Schulsystem in fünf Minuten“ bietet eine weitere Übersicht und ist zudem in leichter Sprache und in Gebärdensprache abrufbar.
Wer sich individuell mögliche Bildungswege und die zugehörigen Schulabschlüsse interaktiv darstellen lassen will, sollte den Bildungswegfinder ausprobieren.Informationsveranstaltung in der Jahrgangsstufe 3
Alle Erziehungsberechtigten erhalten im Rahmen eines zusätzlichen Elternabends im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 an der Grundschule Informationen über das differenzierte bayerische Bildungssystem. Auf Wunsch können auch Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 2 daran teilnehmen.Individuelle Beratung
Für die Berücksichtigung individueller Anliegen, beispielweise besondere Begabungen oder Beeinträchtigungen, stehen Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Grundschulen sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen für persönliche Gespräche zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologin oder des Schulpsychologen finden sich auf der jeweiligen Schulhomepage oder auf dem Aushang am Beratungszimmer. Die Beratungsangebote der Staatlichen Schulberatung sind grundsätzlich neutral, vertraulich, lösungsorientiert, kostenfrei und freiwillig.
Übertrittsverfahren
Der Übertritt von der Jahrgangsstufe 4 an eine weiterführende Schule folgt einem klar geregelten und transparenten Verfahren.
- Wie werden die Noten bis zum Übertrittszeugnis gebildet?
In Jahrgangsstufe 4 sollen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht insgesamt 18 Probearbeiten abgehalten werden. Daraus werden die Noten für die Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis gebildet.
- Wann gibt es das Übertrittszeugnis?
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis.
- Welche Informationen enthält das Übertrittszeugnis?
Das Übertrittszeugnis stellt sicher, dass alle Erziehungsberechtigten über den derzeit geeigneten Bildungsweg ihres Kindes informiert sind.
Das Übertrittszeugnis beinhaltet die Jahresfortgangsnoten sowie die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht und eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Die Eignung für den Bildungsweg der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasiums liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt.
Die Eignung für den Bildungsweg der Mittelschule und der Realschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt.
Eine Reihe von Wirtschaftsschulen bieten auch die Möglichkeit des Übertritts in die Jahrgangsstufe 5. Hier gilt ebenfalls ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,66.
Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.Auf Antrag beinhaltet das Übertrittszeugnis für den Besuch eines musischen Gymnasiums zusätzlich den Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musik im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise).
- Erhalten Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Grundschulen (z. B. Montessori-Schulen) ein Übertrittszeugnis?
Staatlich genehmigte Grundschulen stellen kein Übertrittszeugnis aus. Für den Übertritt an eine Realschule oder ein Gymnasium ist die Teilnahme am Probeunterricht erforderlich.
- Welche Informationen und Beratungsangebote zum Übertritt stehen Eltern zur Verfügung?
Informationsveranstaltungen
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschulen und zudem die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zum Übertritt durch. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden Übertrittsbedingungen, Anmeldeverfahren, Probeunterricht und die Anforderungen und Profile der einzelnen Schularten erläutert.Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand, die Schülerinnern und Schüler der Jahrgangsstufe 4 im Januar erhalten, verschafft den Erziehungsberechtigten frühzeitig einen Überblick, um ggf. mit den Grundschullehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können.Individuelle Beratung
Die Erziehungsberechtigten erhalten mit der Zwischeninformation im Januar einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu Gesprächen mit jeweils einer Beratungslehrkraft aus den aufnehmenden Schularten. Das persönliche Gespräch mit der Beratungslehrkraft der weiterführenden Schulart bietet die Chance, die Bildungsmöglichkeiten entsprechend der Anlagen und Fähigkeiten eines Kindes zu erörtern. Zudem können individuelle Gegebenheiten speziell berücksichtigt werden, beispielweise Kinder mit Migrationsgeschichte, Kinder mit besonderen Begabungen oder Kinder mit Beeinträchtigungen.Das Beratungsangebot der Staatlichen Schulberatung steht auch hier zur Verfügung.
Weitere Informationen über die weiterführenden Schularten
Über die Homepage des bayerischen Kultusministeriums kann man weitere Informationen über die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Wirtschaftsschule finden.- Wie sind die Übertrittsbedingungen für die weiterführenden Schularten?
Die Übertrittsbedingungen von Jahrgangsstufe 4 werden bei den Informationsveranstaltungen an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen vorgestellt. Das Übertrittszeugnis enthält eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung und einen entsprechenden Eignungsvermerk.
Die Übertrittsbedingungen stehen auf der Homepage des Kultusministeriums zur Verfügung. Darüber hinaus finden sich dort Hinweise zu den Anmeldeterminen, zum Probeunterricht und zu den Aufnahmebedingungen in höhere Jahrgangsstufen der weiterführenden Schularten.
Anmeldeverfahren an der weiterführenden Schule
Sobald die Entscheidung für eine Schulart gefallen ist, folgt die Anmeldung an der weiterführenden Schule.
- Wie verläuft die Anmeldung an der weiterführenden Schule?
Auf der Homepage des Kultusministeriums erhält man unter Schulanmeldungen für jede Schulart die wesentlichen Informationen wie Anmeldetermine, Aufnahmebedingungen und erforderliche Unterlagen. Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
- Übertrittszeugnis im Original
- Geburtsschein oder Geburtsurkunde
- ggf. Bescheid der Grundschule über Notenschutz- bzw. Nachteilsausgleichsmaßnahmen
- ggf. Sorgerechtsbeschluss / Nachweis über die Erziehungsberechtigung
- ggf. Vollmacht bei geschiedenen oder getrennt lebenden Erziehungsberechtigten
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland
Bei einem Wechsel an die Mittelschule wird empfohlen, rechtzeitig mit der Mittelschule Kontakt aufzunehmen, in deren Schulsprengel die Schülerinnen und Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
- Kann ich mein Kind an jeder Schule einer bestimmten Schulart anmelden?
Es gibt viele Gründe, warum sich Kinder oder Eltern für eine bestimmte Schule entscheiden.
Schülerinnen und Schüler, die an die Mittelschule wechseln, besuchen die Schule im Sprengel, also dem jeweils vorgegebenen Einzugsgebiet. Ausnahmen von der Sprengelpflicht sind in besonderen Fällen möglich und müssen bei der Sprengelschule beantragt werden.Grundsätzlich können die Realschule, das Gymnasium und die Wirtschaftsschule frei gewählt werden. Allerdings werden die Kosten für die Schülerbeförderung in der Regel nur an die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung übernommen. Mehr Informationen dazu hat der zuständige Sachaufwandsträger (kreisfreie Stadt oder Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerin bzw. des Schülers) oder die aufnehmende Schule. Wichtige Bestimmungen sind die Verordnung über die Schülerbeförderung und das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs. Falls sich an einer Schule mehr Schülerinnen und Schüler anmelden, als Plätze frei sind, erhalten sie einen Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart. Dabei werden z. B. der Schulweg und pädagogische Aspekte berücksichtigt. Die Entscheidung hierüber trifft ggf. die zuständige Schulaufsicht.
In der Schulsuche auf der Homepage des Kultusministeriums können Sie die Schulen in Wohnortnähe finden.
- In welchen Fällen ist ein Probeunterricht erforderlich?
Der Probeunterricht ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erforderlich, wenn die Eignung für die betreffende Schulart im Übertrittszeugnis nicht ausgesprochen wurde. Auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 4 oder 5 staatlich genehmigter Schulen ist der Probeunterricht erforderlich.
- Was erwartet mein Kind beim Probeunterricht?
Der Probeunterricht zur Aufnahme ins Gymnasium bzw. in die Realschule dauert drei Tage. Er findet in der Regel in der Schulwoche nach der Schulanmeldung statt. Die Schülerinnen und Schüler werden zu kleineren Unterrichtsgruppen zusammengefasst. Für jede Unterrichtsgruppe sind mindestens zwei Lehrkräfte der aufnehmenden Schule verantwortlich, die abwechselnd unterrichten und beobachten. Dem Probeunterricht werden die Anforderungen der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gymnasiums bzw. der Realschule zugrunde gelegt.
Der Probeunterricht besteht aus Unterrichtsgesprächen und schriftlichen Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik und wird mit bayernweit für die jeweilige Schulart (Gymnasium oder Realschule) zentral gestellten Aufgaben durchgeführt.
Nähere Informationen zu den Aufgaben im Probeunterricht findet man auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung:
Aufgaben des Probeunterrichts für das Gymnasium
Aufgaben des Probeunterrichts für die RealschuleÄhnliches gilt für den Probeunterricht zum Übertritt in die Vorklasse der vierstufigen Wirtschaftsschule bzw. in die vierstufige und in die dreistufige Wirtschaftsschule.
- Mit welchen Noten hat mein Kind den Probeunterricht bestanden?
Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurden. Wurde in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, ist ein Übertritt in die jeweilige Schulart aufgrund des Elternwillens möglich.
- Werden beim Probeunterricht für Kinder mit Beeinträchtigungen Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt?
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können für den Probeunterricht Maßnahmen von Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt werden. Entsprechende Bescheide der Grundschule über Notenschutz- bzw. Nachteilsausgleichsmaßnahmen sind bei der Anmeldung mit vorzulegen.
- Wie wird verfahren, wenn mein Kind am Termin des Probeunterrichts erkrankt ist?
In begründeten Ausnahmefällen, wie z. B. nachgewiesene Erkrankung, kann ein Nachholtermin für den Probeunterricht eingerichtet werden.
- Ist ein Wechsel nach der 5. Jahrgangsstufe möglich?
Das bayerische Schulsystem ermöglicht auch nach der Übertrittsphase einen Wechsel zwischen den weiterführenden Schularten. Die jeweiligen Aufnahmebedingungen können auf der Homepage des Kultusministeriums eingesehen werden. Zudem können sich Eltern für persönliche Gespräche an die Beratungslehrkräfte der Schulen sowie an die Staatlichen Schulberatungsstellen wenden. Die Kontaktdaten der Beratungslehrkraft finden sich auf der jeweiligen Schulhomepage.

Dr. Reinhard Zehnter
Reinhard Zehnter ist Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken und qualifizierte Beratungslehrkraft.