Schulwegsicherheit Dank Schulweghelferinnen und -helfern sicher zur Schule!

Welche Voraussetzungen gibt es, um Schulweghelfer/-in zu werden?

Schulweghelfer/-in kann grundsätzlich jede Person über 18 Jahren werden, die sich ausreichend gesund fühlt, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Die gesundheitliche Eignung (Seh-, Hör- und Gehfähigkeit) bestätigt ein Arzt nach Wahl. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich, da zum einen eine Einweisung vor Ort durch die Polizei erfolgt und sich die Schulweghelfer/-innen auch vor Ort mit Schüler/-innen und anderen Verkehrsteilnehmenden verständigen können sollten.

Nachdem Schulweghelfer/-innen ein sehr verantwortungsvolles Ehrenamt übernehmen, trifft das Mobilitätsreferat ggf. in Absprache mit der Polizei die Entscheidung, ob Bewerber/-innen grundsätzlich geeignet sind. Dies erfolgt in jedem Einzelfall.

Außerdem legen das Team Schulwegsicherheit des Mobilitätsreferats die Einsatzörtlichkeit und die Standzeiten fest. Dabei ist auch der Einsatz mehrerer Schulweghelfer*innen an einem Standort möglich.

Bewerber/-innen aus nicht EU-Ländern benötigen für das Ehrenamt als Schulweghelfer/-in einen Aufenthaltstitel mit Gestattung einer Erwerbstätigkeit. Endet der gültige Aufenthaltstitel und es liegt keine Verlängerung des Aufenthaltstitels vor, darf von der Personen kein Schulweghelferdienst mehr geleistet werden.